Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden

Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels im Kanton Glarus erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden.

Veröffentlicht am 26.10.2023

Wie der Kanton Glarus mitteilt, teile das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Einschätzung des Kantons, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Das BAFU gewichtet insbesondere das zunehmend schädliche Verhalten mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch.

Abschuss ist der gesamten Abschussquote anzurechnen

Der Abschuss des Leitwolfes sei an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudelsanzurechnen, weshalb die Zustimmung des BAFU vom 16. Oktober 2023 zur Bestandesregulierung des Kärpfrudels von zwei auf neu ein Jungtier reduziert wird. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen gemäss dieser Bewilligung zur Bestandesregulierung, insbesondere auch der Abschussperimeter.

Quelle: Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt
Symbolbild: Pexels

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