Drohnen und Kitzrettung: neue Bestimmungen

Die Drohnenpiloten haben eine Prüfung abzulegen. Zudem sind unter anderem Besitzer von Drohnen mit integrierter Kamera registrierungspflichtig.

Veröffentlicht am 09.03.2023

Per 1. Januar 2023 wurde in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung eingeführt, was zu einer Vereinheitlichung der Bestimmungen im EU-Raum führt. Neu müssen alle Pilotinnen und Piloten, welche eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm fliegen – was in der Rehkitzrettung ausnahmslos der Fall ist – registriert sein und eine Prüfung ablegen.
Die Prüfungen werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angeboten. Pflicht für jede Pilotin und jeden Piloten sind die Prüfungen A1 und A3, diese werden online auf der Plattform UAS.gate durch ein E-Learning mit anschliessender Multiple-Choice-Prüfung angeboten. Zusätzlich kann für Flüge mit erhöhten Ansprüchen die Prüfung A2 absolviert werden. Diese wird neu in Präsenz in den Räumlichkeiten des BAZL in Ittingen BE durchgeführt. Die Zertifikate sind ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig. Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250 g, sofern diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.

Seit Bekanntgabe der neuen Drohnenregulierung wird das BAZL mit überdurchschnittlich vielen Anfragen konfrontiert, im Besonderen aus dem Bereich der Rehkitzrettung. Um diese Anfragen zu bündeln, ist das BAZL mit Rehkitzrettung Schweiz eine Kooperation eingegangen. Sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit der neuen Drohnengesetzgebung und der Rehkitzrettung werden seit dem 1. März 2023 ausschliesslich über die Mailadresse uas.bazl@rehkitzrettung.ch abgewickelt. Diese Kontaktstelle wird vom Verein Rehkitzrettung Schweiz betrieben, steht aber unabhängig allen Interessierten zur Nutzung offen. Die Anfragen werden jeweils geprüft, bei Bedarf mit dem BAZL geklärt, und beantwortet.

Quelle: JagdSchweiz
Foto: Mario Theus

 

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