Neues Zürcher Jagdgesetz

Beim Schutz der Wildtiere ist auch die Bevölkerung gefragt

Veröffentlicht am 22.11.2022

Die neue, total revidierte Zürcher Jagdgesetzgebung – sie ersetzt das Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 – sorgt künftig für einen modernen Arten- und Lebensraumschutz für die wildlebenden Säugetiere und Vögel. Sie führt unter anderem zu Änderungen bei der Organisation der Jagdgesellschaften, der Jagdplanung und dem Jagdbetrieb, der Verhütung und Vergütung von Wildschäden, bei der Jagdaufsicht sowie weiteren Themen. So werden etwa die Jagdreviere nicht mehr versteigert, sondern durch die Gemeinden unter Mitwirkung des Kantons vergeben. Dabei wird unter anderem ein ökologischer Leistungsnachweis der Jagdgesellschaften als Vergabekriterium berücksichtigt. Die jagdliche Aus- und Weiterbildung wird noch stärker gewichtet als bisher, das heisst, ohne jagdliche Prüfung darf nicht mehr gejagt werden. Die Sonntagsjagd wird hingegen mit Einschränkungen erlaubt. Auch bei den jagdbaren Arten gibt es Anpassungen, so ist beispielsweise der Feldhase neu geschützt.

Einige Neuerungen zum Schutz der Wildtiere betreffen auch die Bevölkerung. So dürfen Wildtiere nicht mehr gefüttert werden. Und im Frühling gilt neu eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Weiters ist nach neuem Jagdgesetz auch die Verwendung von Stacheldraht im Wald und auf offener Flur nicht mehr erlaubt.

Die neue Zürcher Jagdgesetzgebung tritt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft.

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