Saftige Rechnung für Wilderer
Ein jurassischer Wilderer muss dem Kanton über 100 000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Wildhüters abgewiesen. Zusammen mit Komplizen hatte der Vierzigjährige zwischen 2002 und 2006 87 Rehe, 8 Gämsen, 26 Hasen, 9 Wildschweine und 1 Eule illegal erlegt. Die Richter in Lausanne erinnern in ihrem Entscheid daran, dass das eidgenössische Jagdgesetz Kantonen und Gemeinden das Recht einräumt, von Wilderern den Gegenwert der illegal erlegten Tiere einzufordern. Der Betroffene hatte sich erfolglos auf Verjährung berufen.
Text und Foto: Markus P. Stähli